Wohnmobil-Stellplatz 2 an der Rößlermühlstraße
Allgemeine Informationen:
Ganzjährig nutzbarer, kostenloser Stellplatz, der sich derzeit noch im Aufbau befindet..
Keine Längen- oder Gewichtsbeschränkung.
Nähe Auenpark, Restaurants, Stadtmitte (800 m), Lebensmittelgeschäft (300 m), Naturfreibad MAKBad, Beginn Goldsteig Premium Wanderwag, Wallenstein-Radwanderweg.
8 Stellplätze mit Stromanschluss (Steckdosen CEE230V 16A 6).
Strom: 0,50 €/kWh
nur an WoMo1 möglich:
Wasser: 0,50 € maximal 150 l
Entsorgung kostenlos
Aufenthaltsdauer: maximal 5 Nächte
Platzbetreuung: Herr Meister 0172/6308373
Anfragen an: Tourist Information, Markt 29, 95615 Marktredwitz
ganzjährig geöffnet
24h Zufahrt möglich - keine Reservierung nötig / möglich
Piktogramme
Merkmale (Online-Buchung)
Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
weitere Informationen
Wohnmobil-Stellplatz am Auenpark
von-Cramm-Weg 7, Marktredwitz
Betriebliches Schutzkonzept Corona-Pandemie
Stand 20.05.2021
Die im Folgenden genannten Maßnahmen gelten als AGB zur Benutzung des Platzes.
Bei Verstößen ist der seitens des Kommunalunternehmens eingesetzte Platzbetreuer berechtigt, auf die Einhaltung zu verweisen bzw. einen Platzverweis zu erteilen.
Um den Wohnmobilstellplatz ab dem 21.05.2021 bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen zu können, ist Folgendes zu beachten:
Bei Anreise: Nachweis eines maximal 24 Stunden vor Anreise vorgenommenen negativen Corona-Tests (PCR-Test, POC-Antigentest) oder eines vor unserem Platzbetreuer vorgenommenen durchgeführten Selbsttests
sowie eines neuen Tests alle weiteren 48 Stunden bei entsprechender Verweildauer.
Ausnahme von den Testpflichten gilt für vollständig Geimpfte (abschließende Impfung vor mind. 14 Tagen) oder Genesene (mind. 28 Tage und max. 6 Monate alter positiver PCR-Test) sowie für Kinder bis zum 6. Geburtstag.
Eine Kontrolle kann durch den Platzbetreuer erfolgen.
Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch in elektronischer Form erfolgen.
Die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes ohne Vorliegen eines vorgenannten Nachweises ist nicht zulässig. Ein entsprechender Aushang befindet sich an der Einfahrt.
Im Übrigen gilt das betriebliche Schutzkonzept des Kommunalunternehmens Marktredwitz auf Grundlage des Hygienekonzepts Beherbergung der Bayerischen Staatsregierung:
1. Der Wohnmobilstellplatz darf nur von Wohnmobilen oder Wohnwagen belegt werden, die über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen.
2. Die gemeinsame Nutzung eines Stellplatzes ist nur den Personen gestattet, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß jeweils aktueller Rechtslage nicht gilt.
3. Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 m ist im Außenbereich einzuhalten, z.B. bei Bedienung bzw. Nutzung der Ver- und Entsorgungseinrichtungen, dies gilt für alle Personen, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkungen gelten.
4. Bei der Nutzung der Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Anschluss Strom, Nutzung Wasserversorgung / Abwasserentsorgung) sowie der sonstigen
Einrichtungen des Platzes ist ein Mund-Nasen-Schutz (mind. medizinische Gesichtsmaske) zu tragen, sofern der Mindestabstand zu anderen Gästen nicht sicher eingehalten werden kann.
5. Von der Nutzung des Wohnmobilstellplatzes sind ausgeschlossen:
Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten und
Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.
Sollten Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben sie sich unverzüglich zu isolieren und dürfen gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen (Stationen zur Ver- und Entsorgung) nicht mehr benutzen, sie haben den Aufenthalt auf dem Wohnmobilstellplatz so rasch wie möglich zu beenden.
6. Reinigungskonzept: Durch den Platzbetreuer werden sämtliche Kontaktflächen wie Ver- und Entsorgungseinrichtungen mindestens einmal täglich desinfiziert. Die Gäste sollten nach Benutzung dieser Einrichtungen entsprechend den Hygieneempfehlungen die Hände waschen oder desinfizieren.
7. Zur Infektionsminimierung ist zwischen den Wohnmobilen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, um die Einhaltung der Abstandsregelungen unter den Nutzern des Wohnmobilstellplatzes zu gewährleisten.
8. Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich infizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, können die Kontaktdaten der Gäste (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden.
Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Schädigung geschützt sind. Die Daten müssen zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt werden. Sofern die Daten aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage noch länger aufbewahrt werden müssen, dürfen sie nach Ablauf eines Monats nach ihrer Erhebung nicht mehr zu dem in Satz 1 genannten Zweck verwendet werden. Der Betreiber des Wohnmobilstellplatzes informiert den Gast bei Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise.
Anzahl Stellplätze: 8
Eine Person kostet: 0 Euro
Extrakosten:
- Personen: 0 Euro
- Wasser: 0,50 Euro / max. 150 Liter
- Strom: 0,50 Euro / kWh
- Entsorgung: kostenlos
Anfahrt:
Zufahrt beschildert - ab Leopoldstraße über Rößlermühlstraße - in den
Von-Cramm-Weg
Entfernung zur Ortsmitte: 500 m