Dreiherrenstein
Der Dreiherrenstein aus dem Jahr 1652 dient als Markierung der Hoheitsgebiete des Fürstbischofs von Münster, des Bischofs von Osnabrück und des Fürsten von Oranien.
Der Dreiherrenstein ist zu jeder Zeit zugänglich.
Samtgemeinde Lengerich Mittelstraße 15 49838 Lengerich
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