Burgruine Wolfstein
Die Sulzbürg-Wolfsteiner zählten zu den bedeutendsten Adelsgeschlechtern der Oberpfalz. Im Laufe der Jahrhunderte gelang ihnen der Aufstieg von einfachen Reichsdienstmannen (Ministerialen) zum Reichsfürstenstand. Der früheste bekannte Vertreter dieses Geschlechtes ist Gottfried v. Sulzbürg (=1259), der erstmals 1217 als Reichsministeriale urkundlich erwähnt ist. Als Verwalter von Reichsgütern im Neumarkter Raum gelangte er zu Ansehen und Macht. Durch seine geschickte Heiratspolitik er war zweimal mit Frauen aus dem Hochadel verehelicht vermehrten sich Einfluss und Besitz. Ganz im Stil des hohen Adels gründete er Seligenporten als Hauskloster und bestimmte es zur Grablege der Familie. Das große Selbstbewusstsein Gottfrieds v. Sulzbürg zeigte sich auch im Thronstreit der Jahre 1246/56, als er sich auf die Seite der Gegenkönige schlug und dafür mit weiteren Einkünften belohnt wurde. Vermutlich verfügte das Geschlecht der Sulzbürger bereits zu dieser Zeit auch über die Burg Wolfstein. Gottfrieds gleichnamiger Sohn aus seiner zweiten Ehe nannte sich im Unterschied zum Vater und Bruder nach Wolfstein (1283 erstmals belegt). Da die übrige Sulzbürger Verwandtschaft in männlicher Linie ausstarb, wurde dieser Gottfried (II.) zum eigentlichen Begründer der Wolfsteiner Dynastie. Bereits in der nächsten Generation konnten die Wolfsteiner ihren Güterbesitz erheblich vermehren. Sie verstanden es, durch Kauf und Heirat weitere Orte und Gebiete unter ihre Herrschaft zu bringen. Zu den wichtigsten Erwerbungen gehörten Allersberg und Pyrbaum, sowie Obersulzbürg, das sie früher schon einmal besessen hatten. Gleichzeitig wurde versucht, diese Besitzkomplexe zu erweitern und zu geschlossenen Herrschaftsbezirken auszubilden. Mit dieser Erwerbspolitik traten die Wolfsteiner in direkte Konkurrenz zu den bayerischen Herzögen, die bestrebt waren, ihre Landesherrschaft lückenlos auszubauen. Gegen den Widerstand der Wittelsbacher gelang den Wolfsteinern 1403 auch der Rückkauf ihres früheren Stammsitzes Niedersulzbürg. Damit waren die Grundlagen zum Aufbau eines eigenen Territoriums in dieser Region geschaffen. Ein wichtiges Machtmittel hierzu war die so genannte Hochgerichtsbarkeit (Halsgericht), die durch ein kaiserliches Privileg 1414 verliehen wurde. Auch für den Burgbezirk Wolfstein konnte man 1445 dieses Vorrecht erlangen. Die Verleihung erfolgte durch den Dänenkönig Christof, Sohn des Pfalzgrafen Johann von Neumarkt, in einer Phase guter Zusammenarbeit mit den Wolfsteinern. Auf Dauer war die Burg und Herrschaft Wolfstein jedoch nicht zu halten. Die Übermacht der Pfalzgrafen in dieser Region zwang die Wolfsteiner, sich unter die Lehenshoheit der böhmischen Krone zu begeben. Nach dem Tod des Hans v. Wolfstein (=1462) kam der Besitz schließlich 1465 an die Wittelsbacher (siehe Tafel 2). Wolfstein wurde ein pfalzgräfliches Pflegeamt. Dieser Gebietsverlust schmälerte zwar den Wolfsteiner Besitz, nicht aber deren Macht. Im Gegenteil: Im Jahre 1523 erhob sie Kaiser Karl V. in den erblichen Reichsfreiherrenstand und verlieh ihnen weitere Privilegien. Damit waren ihre Territorien um Sulzbürg und Pyrbaum der landgraflichen Gewalt der Wittelsbacher endgültig entzogen. Eine letzte Machterhöhung erfuhren die Wolfsteiner 1673, als Albrecht v. Wolfstein von Kaiser Leopold in den Reichsgrafenstand erhoben wurde. Mit dem Tod des Reichsgrafen Christian Albrecht v. Wolfstein (=1740) erlosch das Geschlecht in männlicher Linie. Sämtliche Reichsgäter, die die Wolfsteiner besessen hatten, gingen laut Vertrag an das Kurfürstentum Bayern über. Der Eigenbesitz (Allodien) der Familie konnte nach langen Auseinandersetzungen schließlich ebenfalls vom bayerischen Kurfürsten erworben werden.