Zollhaus (6) Eintritt frei
Sehenswerte Gebäude
Im Zollhaus verlangten städtische Beamte früher Pflasterzoll.
Der Marktplatz war die einzige Straße der oberen Stadt, die gepflastert war. Der Bau und der ständige Unterhalt dieses Fahrbahnbelags waren mit Kosten verbunden, und so hatte die Stadt das Recht, für das Befahren des Platzes einen sog. Pflasterzoll zu verlangen. Je nach Größe des Wagens und der Anzahl der Zugtiere fiel diese Gebühr unterschiedlich aus. Das kleine blaue Haus vor dem Unteren Tor war Wohn- und Arbeitsstätte des Zolleinnehmers, der unter dem von vier Holzsäulen getragenen Vorbau stand und die Fuhrleute abkassierte.
Ausstattung und Merkmale
für jedes Wetter
für Gruppen
für Schulklassen
für Familien
für Individualgäste
für Kinder (jedes Alter)
Kinderwagentauglich
Eintritt frei
Preisinformationen
Das Zollhaus beherbegt heute ein Geschäft für Faschings- und Helloweenartikel.
Quelle:
Organisation:
Tourist-Information Günzburg-Leipheim
Zuletzt geändert am 06.02.2025
ID: p_100047473