Pranger

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Der Pranger 

Der Pranger bestand aus einer steinernen Plattform, die in etwa zwei Metern Höhe an der Rathausfassade angebracht war. Dort musste der Verurteilte, angekettet mit einem Halseisen, wären der öffentlichen Bestrafung stehen. Je nach Delikt gehörte zu dieser Schandstrafe auch das Schlagen mit Ruten.

Zeichnung: Georg Schmitt, 1847




Öffnungszeiten

Kann immer besichtigt werden.

Quelle:

destination.one

Organisation:

Landratsamt Cham

Zuletzt geändert am 30.03.2022

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