Florian-Geyer-Brücke in Cham

Tipp
Denkmäler Historische Stätten
Die Berühmte "Film"-Brücke an der Schützenstraße.

Kurz zur Geschichte dieses bedeutenden Überganges über den Regen: an der Westseite unserer Stadt teilt sich der Regen in zwei Arme, die eine weitgehend hochwasserfreie Insel, auf dem Urkaster von 1831 als „Chamer Wiesen“ bezeichnet, schließen. Hier ließen sich in frühester Zeit beide Regenarme ohne allzu große Schwierigkeiten überwinden.
Der rechte Regenarm bekam eine Fahr-Brücke, die Biertorbrücke, eine Zugbrücke. Daneben stand die Burg, das Pflegschloß. Der linke Regenarm erhielt einen Steg für Fußgänger. Für Vieh, Pferd und Wagen wurde bei der Überquerung des linken Armes eine heute nicht mehr erkennbare Furt benutzt.
Es wurde immer großer Wert darauf gelegt, daß dieses uralte Furtrecht nicht erlosch. Einmal im Jahr mußte die Furt durchschritten werden, um auf das Furtrecht Anspruch zu haben. So hielt sich der Bäckermeister Schönberger, Chams letzter Reiter, bis in die 50er Jahre ein Pferd, um das Furtrecht zu behalten.
Ein Brückensteg für Fußgänger über den kleinen Regen muß aber immer vorhanden gewesen sein; denn er ist bereits auf einer lavierten Federzeichnung von 1750 zu sehen: Neben dem Armenhaus führt eine fünfjochige Holzkonstruktuion über den Regen, der als Traubenbacher Steg auf der Zeichnung Erwähnung findet (265 Schuh, etwa 35 Meter).
Rechterhand ist der Zugang zur Furt gestrichelt angedeutet. Auf dem Katasterplan von 1830 ist dieser schmale Brückensteg über den kleinen Regen ebenfalls eingetragen.
Dieser Holzsteg wurde bei Hochwasser immer wieder weggerissen und mußte oft erneuert oder ausgebessert werden. Wir besitzen heute noch eine Postkarte aus den zwanziger Jahren, auf der dieser Übergang (mit Armenhaus und Redemptoristenkirche) zu sehen ist: ein schmaler Holzsteg mit schräg abgestützten Pfosten und einfachem Holzgeländer.
Es bestand schon lange der Gedanke, diesen Holzsteg durch eine stabilere Brücke für Fuhrwerke zu ersetzen.
Dieser Wunsch der Chamer Ackerbürger und Landwirte, die hier in der Nähe ihre Felder hatten, sowie auch der umliegenden Bauern von Michelsdorf und Altenmarkt wurde nun verwirklicht. Den Anstoß zu diesem Brückenneubau gab seinerzeit Hans Eder, der damalige Vorsitzende des Bauernvereins, später MdL, ein „Bauernbündler“ von ganz großem Format. Er rief 1924 einen Brückenbauverein, eine Art Genossenschaft, ins Leben und begann schon 1925 mit dem Brückenbau. Beauftragt wurde die Baufirma Wanninger, damals neu niedergelassen in Cham, die schon mit „Preßbeton“ für Brücken arbeitete.
Dazu berichtet das „Chamer Tagblatt“ am 30. September 1925: „Eisenbetonbrücke über den kleinen Regen. Amtlich wird mitgeteilt: Der Verein der Landwirte e.V. in Cham beabsichtigt in der Nähe des bisherigen Holzsteges über den kleinen Regen, an der Schützenstraße in Cham, eine Betonbrücke zu erbauen. Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen liegen beim Bezirksamt Cham zur Einsichtnahme auf. Am Dienstag, den 6. Oktober, vormittags 9 Uhr, findet an Ort und Stelle eine Tagfahrt statt, zu welcher die Beteiligten geladen werden. Etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen sind bei Vermeidung des Ausschlusse spätestens in der Tagfahrt vorzubringen. Spätere Einwendungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Bauarbeiten verzögerten sich aber, so daß man bis in die Wintermonate hineinkam. Die „Chamer Heimatzeitung“ schreibt dazu am 20. Oktober 1926: „Der Verein der Landwirte in Cham hat dem Stadtrate für die morgige Sitzung eine Einladung zugeleitet, welche sich mit der Einweihung der neuen steinernen Brücke über den Regen befasse. Gleichzeitig ha der Verein ersucht, der Brücke den Namen Florian-Geyer-Brücke zu verleihen. Der Akt soll voraussichtlich am 5. Dezember vormittags erfolgen. Anschließend wird an diesem Tage dann nachmittags die Ehrung alter Bundes-Veteranen erfolgen, wozu prominente Persönlichkeiten aus dem Abgeordneten-Kreise nach Cham kommen werden.“
Die Brücke erhielt den Namen des berühmten Bauernführers Florian Geyer (1490 – 1525). Er war Hauptmann bei Ausbruch des Bauernkrieges bei der fränkischen Bauernschaft. Interessanterweise berichten die beiden Lokalzeitungen nichts von der damaligen Einweihung der Florian-Geyer-Brücke.
Die Kosten für die Fertigstellung der Brücke, so wird uns berichtet, überstiegen aber bei weitem das vorhandene Vereinsvermögen. So versuchte der Verein der Landwirte in seiner Not eine Art Brücken- oder Pflasterzoll zu erheben. Viele Bauern und Fuhrleute waren aber nicht bereit, diesen Zoll zu zahlen, sondern fuhren lieber größere Umwege. Da die Zinsen der Darlehen immer mehr stiegen und dadurch der Verein zahlungsunfähig geworden war, beschloß die Stadt Cham nach längeren Überlegungen 1929 die Brücke für sich zu erwerben und den Genossenschaftsverein aufzulösen. Leider sind zu diesem Vorgang weder im Stadtarchiv Cham noch an den Staatsarchiven Amberg oder Landshut Unterlagen vorhanden.
Im Jahre 1959 suchte der Filmregisseur und Schauspieler Bernhard Wicki eine geeignete Brücke für seinen Antikriegsfilm „Die Brücke“. Nach langer Suche bot sich die Florian-Geyer-Brücke in Cham am besten als geeigneter Drehort an. Dieser Film wurde ein internationaler Erfolg. Für die Dreharbeiten wurde die Furt auf dem gegenüberliegenden Ufer erhöht, so daß sie bis heute nicht mehr in ihrem Ursprung erkennbar ist.
Die Florian-Geyer-Brücke, die ursprünglich als eine Behelfsbrücke gedacht war, war durchaus als technisches historisches Baudenkmal anzusehen. Mit ihrem Erscheinungsbild als Stahlbeton-Tragbrücke zählte sie zu den ältesten dieser Art, zumindest in der Oberpfalz. Sie umspannte zwei Bogenfelder, Durchlaufträger, ähnlich dem Gewölbedruck geformter Steinbögen mit Seitenwangen. Die beiden Brückpfeiler unterstützen damit die Tragfunktion der Brücke.
 
 
 
 

Öffnungszeiten

immer geöffnet

Ausstattung und Merkmale
für Gruppen
Kinderwagentauglich
Deutsch
Preisinformationen

kein Eintritt

Anreise

Mit dem Auto vom Ortsteil Michelsdorf her kommend, ist ca. 20 m von der Brücke entfernt ein größerer Parkplatz.

Quelle:

Landratsamt Cham

destination.one

Organisation:

Landratsamt Cham

Zuletzt geändert am 19.09.2023

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