TWI029 - Nasser Stein
Grenzstein Nr. 162 bei Hebelermeer
Vor der Trockenlegung und Abtorfung gab es im ursprünglichen Bourtanger Moor zahlreiche kleine Gewässer, die als „Meere“ bezeichnet wurden. Eines davon, das Hebeler Meer, ließ der Gutsherr von Dankern und Rentmeister des Amtes Meppen, Johann Heinrich Martels, Ende des 17. Jahrhunderts durch einen Kanal mit dem Zwarte Meer verbinden. So wollte er die Versorgung seiner Wassermühle in Hebel verbessern. Dieser Kanal kreuzte allerdings den Grenzverlauf, der vertraglich noch nicht fixiert war. Das störte die Niederländer, denen das unwegsam-moorige Grenzgebiet als „nasse Verteidigungslinie“ galt. Und das sollte auf keinen Fall durch Kanäle entwässert werden.
Die darauf folgenden Verhandlungen der Niederlande mit dem Fürstbistum Münster führten zum ersten Grenzvertrag von 1764. Zur Markierung des Grenzverlaufes dienten 13 Steine, die an allen Knickpunkten des ansonsten schnurgeraden Grenzverlaufs aufgestellt wurden. Diese Steine haben einen verbreiterten Kopf, der auf niederländischer Seite die Buchstaben RBF (Respublica Belgicae Foederatae) und auf münsteraner Seite die Buchstaben EPM (Episcopatus Monasteriensis) zeigt.
Den Grenzstein 162 setzte man gezielt an die Stelle des „Martelschen Kanals“, der zugeschüttet werden musste. 2/3 der Fläche gingen per Vertrag an die Niederländer, 1/3 an die Deutschen. Auch ohne diesen Kanal wurde das Hebeler Meer übrigens trocken gelegt. An seiner Stelle wurde Hebelermeer gegründet, eine der Moorkolonien, die nach 1788 den Grenzverlauf sichern sollten.
Quelle:
Internationaler Naturpark Bourtanger Moor-Veenland
Organisation:
Internationaler Naturpark Bourtanger Moor-Veenland
Zuletzt geändert am 03.09.2024
ID: p_100076944